Das OVG Münster hat mit Beschluss vom 22. Juli 2021 (Az. 19 A 177/21.A) ein verwaltungsgerichtliches Urteil teilweise aufgehoben, weil das Verwaltungsgericht es trotz Beweisanträgen unterlassen habe, über die Frage des Verlust der äthiopischen Staatsangehörigkeit Beweis zu erheben. Die Entscheidung knüpft an den Beschluss des OVG vom 7. Mai 2021 an, in dem die Berufung zugelassen worden war.
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