In dieser Woche waren vergleichsweise wenige neu veröffentlichte Entscheidungen zu verzeichnen, endlich hat das Sommerloch zugeschlagen. Gleichwohl halten einzelne Gerichte stand und veröffentlichen tapfer weiter.
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In dieser Woche waren vergleichsweise wenige neu veröffentlichte Entscheidungen zu verzeichnen, endlich hat das Sommerloch zugeschlagen. Gleichwohl halten einzelne Gerichte stand und veröffentlichen tapfer weiter.
Mit Beschluss vom 28. Juli 2021 (Az. 2 BvR 1282/21) hat das BVerfG eine Auslieferung in die Russische Föderation vorläufig untersagt, weil es möglich erscheine, dass die Auslieferungsentscheidung des OLG Düsseldorf die Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 19 Abs. 4 GG verletzt habe. Insbesondere habe das OLG sich weder eigenständig mit dem detaillierten Vortrag des Beschwerdeführers hinsichtlich der Gefahr einer politischen Verfolgung in der Russischen Föderation auseinandergesetzt, noch eine Gesamtwürdigung der Haftbedingungen vorgenommen, die den Beschwerdeführer nach seiner Auslieferung wahrscheinlich erwarten würden.
Eine Verteilungsentscheidung nach § 15a AufenthG erledige sich gemäß § 43 VwVfG, wenn der Betroffene später einen Asylantrag stellt, so das OVG Bremen in seinem Beschluss vom 4. August 2021 (Az. 2 B 298/21). Der Betroffene unterfalle ab dem Zeitpunkt der Asylantragstellung der asylrechtlichen Verteilung nach §§ 46ff. AsylG.
Mit Beschluss vom 18. Mai 2021 (Az. XIII ZB 91/19) hat der BGH den Zeitraum klargestellt, den eine Feststellung, eine Inhaftierung habe den Betroffenen in seinen Rechten verletzt, abdeckt. Eine solche Feststellung, so der BGH, umfasse den gesamten Zeitraum vom Erlass der Haftanordnung bis zur Entlassung des Betroffenen.
Ein Haftantrag begründe die beantragte Abschiebungshaft nur unzureichend, wenn er eine Sammelabschiebung lediglich in Aussicht stelle, ohne weitere Angaben dazu zu machen, und die daraufhin angeordnete Haft sei rechtswidrig, so der BGH in seinem Beschluss vom 18. Mai 2021 (Az. XIII ZB 78/20). Es gelte nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts, dass der für die Vorbereitung der Abschiebung erforderliche Zeitraum und die daraus folgende notwendige Haftdauer im Detail begründet werden müssten.
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Der in dieser Einleitung zur Verfügung stehende Platz soll heute ausnahmsweise nicht dazu verwendet werden, um auf die (zahlreichen) wichtigen Entscheidungen der Woche hinzuweisen. Stattdessen geht es um die HRRF-Website, die in dieser Woche nicht nur sozusagen runderneuert wurde, damit sie noch mehr Inhalte und viele…
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Das Bundesverfassungsgericht legt nach und rügt erneut einen Grundrechtsverstoß bei der Anordnung von Abschiebungshaft, während der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Abschiebungshaft in einem anderen Verfahren eher großzügige Standards anwendet. Daneben geht es in dieser Woche um eine willkürliche Kostenentscheidung eines Sozialgerichts, ein beim Europäischen Gerichtshof…
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In den HRRF-Newsletter haben es diese Woche gleich drei aktuelle Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts geschafft, in denen es um rechtswidrige Abschiebungen und verweigerte Akteneinsicht, um gerichtliche Benachrichtigungspflichten bei der Anordnung von Abschiebungshaft und um die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch in Eilverfahren geht. Der Verwaltungsgerichtshof München nimmt derweil…
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So richtig viel war nicht los in der flüchtlingsrechtlichen Rechtsprechung in dieser Woche (bitte senden Sie gerne aktuelle Entscheidungen ein!), ein wenig dann aber doch. Es geht unter anderem um die nunmehr vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage, ob ein aus dem EU-Primärrecht abgeleitetes Aufenthaltsrecht von der…
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Der Europäische Gerichtshof hat es schon wieder getan und räumt mit der Gewohnheit offenbar vieler nationaler Asylbehörden auf, die Fristen zur Entscheidung über Asylanträge fast schon regelhaft von sechs auf 15 Monate zu verlängern. Das Verwaltungsgericht Stade mahnt derweil eine qualifizierte Auseinandersetzung mit ausländischen Flüchtlingsanerkennungen an,…