Ableitung von Familienflüchtlingsschutz auch von einem im Bundesgebiet geborenen Kind

Ein sorgeberechtigter Elternteil kann Familienasyl oder internationalen Schutz für Familienangehörige nach § 26 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 AsylG auch von einem erst im Bundesgebiet geborenen minderjährigen Kind ableiten, dem Asyl oder internationaler Schutz zuerkannt wurde, sagt das Oberverwaltungsgericht Koblenz in seinem Beschluss vom 25. Juli 2022 (Az. 13 A 11241/21.OVG), und vertritt damit eine andere Rechtsauffassung als das Oberverwaltungsgericht Magdeburg, das dies in seinem Beschluss vom 15. Februar 2022 (Az. 4 L 85/21) anders gesehen hatte. Der Familienbegriff nach Art. 2 lit. j) der EU-Qualifikationsrichtlinie, auf den § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AsylG verweise, verlange hinsichtlich der Voraussetzung, dass die Familie bereits im Herkunftsstaat bestanden haben müsse, lediglich eine Familienidentität, nicht jedoch eine Personenidentität dergestalt, dass auch der Stammberechtigte oder ein ableitungsberechtigter Familienangehöriger bereits im Herkunftsstaat Teil der Familie gewesen sein müsse. Die danach erforderliche Familienidentität sei jedenfalls gegeben, wenn es sich bei dem Stammberechtigten wie hier um das eheliche Kind aus einer bereits im Herkunftsland geschlossenen Ehe handele. Das OVG hat die Revision zugelassen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871