Das albanische Verfassungsgericht hat in einer Pressemitteilung vom 30. Januar 2024 darüber informiert, dass es keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen das Migrationsabkommen mit Italien hat, das die albanische Regierung im November 2023 unterzeichnet hatte.
Abgeordnete des albanischen Parlaments hatten im Dezember 2023 die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Abkommens initiiert, das Verfassungsgericht hatte die innerstaatliche Ratifizierung daraufhin vorübergehend gestoppt (siehe HRRF-Newsletter Nr. 125). Das Verfassungsgericht hielt in seiner Pressemitteilung fest, dass das Abkommen weder die territoriale Integrität Albaniens beeinträchtige noch den Individualrechtsschutz von nach Albanien überstellten Schutzsuchenden vor albanischen Gerichten einschränke. Amnesty International geht in einem Bericht vom 19. Januar 2024 dagegen davon aus, dass die Umsetzung des Abkommens zwangsläufig zu Menschenrechtsverletzungen und zu Verstößen gegen EU-Recht führen würde.
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