Alter Klageantrag enthält Antrag auf Familienaufenthaltsrecht

In seinem Urteil vom 10. Juli 2026 (Az. 5 A 129/26) geht das Verwaltungsgericht Schleswig davon aus, dass in einem Antrag auf Zuerkennung internationalen Schutzes bei Vorliegen einer Familienkonstellation auch ein Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Feststellung der Voraussetzungen des Familienaufenthaltsrechts gemäß Art. 23 Abs. 1 der Qualifikationsverordnung 2024/1347 enthalten ist. Daraus ergebe sich dann ein korrespondierender gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG.

In dem Verfahren hatte die minderjährige Klägerin ihre Klageanträge noch nach dem alten, bis zum 11. Juni 2026 geltenden Recht formuliert und dementsprechend (nur) die Verpflichtung des Bundesamts zur Zuerkennung internationalen Schutzes beantragt. Ihre Mutter hatte in einem Parallelverfahren die Flüchtlingseigenschaft erhalten, ohne dass die Tochter ihre Klageanträge daraufhin umformuliert hätte. Das sei unschädlich, so das Verwaltungsgericht, weil die Klageanträge so auszulegen seien, dass das wahre Rechtsschutzziel der Tochter auf den legalen Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland ausgerichtet sei, wozu eben auch das Familienaufenthaltsrecht nach Art. 23 Abs. 1 Qualifikationsverordnung gehöre. Mir ist allerdings nicht klar, warum das Verwaltungsgericht in seinem zweiten Leitsatz auf § 25 Abs. 2 AufenthG und den darauf folgenden Anspruch auf einen Familienaufenthaltstitel verweist. Es dürfte sich vermutlich um einen bloß erläuternden Hinweis auf die geltende Rechtslage handeln.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neues Rechtsgutachten: Wie im Asylverfahren die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen zu wahren sind

    Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden. UN-Sichtbar hat bereits mehrere Entscheidungen des UN-BRK-Fachausschusses als Kurzanalysen veröffentlicht. Handicap International e. V. – Crossroads (HI) hat am 17. September 2026 ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet… Weiterlesen..

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871