Afghanische Staatsangehörige, deren Visumanträge vom Auswärtigen Amt nach der Abkehr der Bundesregierung von ihren früheren Aufnahmeerklärungen abgelehnt wurden, haben einen Anspruch auf erneute und rechtsfehlerfreie Bescheidung ihrer Anträge, so das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Beschluss vom 7. Oktober 2026 (Az. 35 L 255/26 V). Die pauschale Ablehnung von Visumanträgen ohne Berücksichtigung des Einzelfalls sei rechtswidrig gewesen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2026 entschieden, dass eine pauschale Abkehr von Afghanistan-Aufnahmezusagen verfassungswidrig ist und dass es stattdessen zwingend Einzelfallentscheidungen geben muss, die die individuellen Belange der Beschwerdeführenden berücksichtigen. Mit dem nunmehr ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin ist klargestellt, dass Betroffene solche Einzelfallentscheidung einklagen können. Man wird darum zumindest bald lesen können, mit welchen (vermutlich abenteuerlichen) Argumenten die Bundesregierung ein Überwiegen der staatlichen Interessen an einer Nicht-Aufnahme rechtfertigen will.



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