Art. 3 EMRK kann zu Durchführung eines Folgeverfahrens verpflichten

Berücksichtigen nationale Asylbehörden Herkunftsländerinformationen nicht oder nicht umfassend genug, könne eine Rückführung der Betroffenen nach erfolglosem Abschluss ihrer Asylverfahren eine Verletzung von Art. 3 EMRK konstituieren, wenn die unterlassene Sachaufklärung nicht vorher nachgeholt werde, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 22. März 2022 (Az. 55978/20, T.K. u.a. gg. Litauen). In dem entschiedenen Verfahren hatten litauische Behörden und Gerichte das Vorbringen der Beschwerdeführer, in Tadschikistan wegen ihrer Mitgliedschaft in einer verbotenen politischen Partei menschenrechtswidrig behandelt zu werden, aus Sicht des EGMR nicht ausreichend aufgeklärt. In einem Sondervotum hielten zwei Richter ihre abweichende Auffassung fest und argumentierten, dass aus Art. 3 EMRK keine überspannten Anforderungen an die Berücksichtigung von Herkunftsländerinformationen abgeleitet werden dürften.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Refoulement by Proxy

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weiß auch nicht mehr weiter und erklärt sich für unzuständig, wenn es um die Externalisierung von Pushbacks im Mittelmeer geht. Dafür scheint aber in der beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Schadensersatzklage gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex das letzte Wort noch nicht gesprochen zu…

    Weiterlesen..

  • Verbleibende Spielräume

    Der in dieser Einleitung zur Verfügung stehende Platz soll heute ausnahmsweise nicht dazu verwendet werden, um auf die (zahlreichen) wichtigen Entscheidungen der Woche hinzuweisen. Stattdessen geht es um die HRRF-Website, die in dieser Woche nicht nur sozusagen runderneuert wurde, damit sie noch mehr Inhalte und viele…

    Weiterlesen..

  • Herausragende Bedeutung

    Das Bundesverfassungsgericht legt nach und rügt erneut einen Grundrechtsverstoß bei der Anordnung von Abschiebungshaft, während der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Abschiebungshaft in einem anderen Verfahren eher großzügige Standards anwendet. Daneben geht es in dieser Woche um eine willkürliche Kostenentscheidung eines Sozialgerichts, ein beim Europäischen Gerichtshof…

    Weiterlesen..

  • Rechtsstaatliche Gesichtspunkte

    In den HRRF-Newsletter haben es diese Woche gleich drei aktuelle Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts geschafft, in denen es um rechtswidrige Abschiebungen und verweigerte Akteneinsicht, um gerichtliche Benachrichtigungspflichten bei der Anordnung von Abschiebungshaft und um die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch in Eilverfahren geht. Der Verwaltungsgerichtshof München nimmt derweil…

    Weiterlesen..

  • Praktische Wirksamkeit

    So richtig viel war nicht los in der flüchtlingsrechtlichen Rechtsprechung in dieser Woche (bitte senden Sie gerne aktuelle Entscheidungen ein!), ein wenig dann aber doch. Es geht unter anderem um die nunmehr vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage, ob ein aus dem EU-Primärrecht abgeleitetes Aufenthaltsrecht von der…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871