Auch bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Prozesskostenhilfe nur bei Erfolgsaussicht

Auch im Fall eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings sind die hinreichenden Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung im Prozesskostenhilfeverfahren zu prüfen, sagt das Verwaltungsgericht Weimar in seinem Beschluss vom 9. Februar 2024 (Az. 2 K 911/23 We). Weder aus Art. 25 EU-Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU und Art. 47 GRCh noch aus der UN-Kinderrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention sei ein Anspruch unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auf unentgeltliche Rechtsberatung unabhängig von den Erfolgsaussichten ihrer Asylanträge abzuleiten.

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ISSN 2943-2871