Das Verwaltungsgericht Berlin berichtet in einer Pressemitteilung vom 30. August 2022 über seinen Beschluss vom 25. August 2022 (Az. VG 13 K 41.19), wonach es eine vom Berliner Landesamt für Einwanderung ausgesprochene Ausweisung eines Jugendlichen bestätigt habe. Der Betroffene war 2021 in Berlin wegen eines Kriegsverbrechens, Beihilfe zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt worden, das Verwaltungsgericht ging davon aus, dass von ihm auch weiterhin eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland ausgehe. Dass der Kläger zuletzt keine radikal-islamistischen Tendenzen an den Tag gelegt habe, mindere seine Gefährlichkeit nicht.
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