Besonderes Rechtschutzbedürfnis für reine Bescheidungsklage

In seinem lesenswerten Urteil vom 15. September 2023 (Az. 7 K 573/23) verpflichtet das Verwaltungsgericht Bremen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dazu, die Asylanträge der Klägerinnen vom 30. Mai 2016 (!) zu bescheiden. Das besondere Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Bescheidungsklage folge aus den unions- und bundesrechtlichen Vorgaben zur Struktur des Asylverfahrens mit der daraus folgenden hervorgehobenen Stellung des behördlichen Verfahrens, den daran anknüpfenden umfassenden Verfahrensgarantien für das behördliche Verfahren und dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf. In dem Verfahren hatte das Bundesamt die Asylanträge im Februar 2018 zunächst als unzulässig abgelehnt. Diese Entscheidung war im Mai 2022 rechtskräftig aufgehoben worden, das Verwaltungsgericht sieht keinen zureichenden Grund, warum seit dann keine Entscheidung in der Sache ergangen sei. Das Bundesamt sei zum Zeitpunkt der Aufhebung der Unzulässigkeitsentscheidung gehalten, das bereits über sechs Jahre andauernde Asylverfahren der Klägerinnen mit besonderem Nachdruck zu betreiben, der diesbezüglich vorgebrachte Erklärungsansatz einer steigenden Anzahl an Verfahren sei gänzlich vage geblieben. Außerdem bedürfe gemäß § 24 Abs. 4 AsylG bereits die Überschreitung einer Frist von sechs Monaten grundsätzlich einer besonderen Rechtfertigung.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neues Rechtsgutachten: Wie im Asylverfahren die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen zu wahren sind

    Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden. UN-Sichtbar hat bereits mehrere Entscheidungen des UN-BRK-Fachausschusses als Kurzanalysen veröffentlicht. Handicap International e. V. – Crossroads (HI) hat am 17. September 2026 ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet… Weiterlesen..

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871