Das Bundesverwaltungsgericht hat den Volltext seines Urteils vom 27. Februar 2025 (Az. 1 C 13.23) veröffentlicht, über das es bislang nur in einer Pressemitteilung berichtet hatte und in dem es entschieden hat, dass eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Abs. 1 AufenthG auch Minderjährigen erteilt werden kann, die zudem vom Erfordernis eines Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung befreit sind, wenn sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Siehe zu diesem Urteil bereits HRRF-Newsletter Nr. 185.
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