Das Gericht der Europäischen Union berichtet in seiner Pressemitteilung vom 13. Dezember 2023 (Rs. T-136/22) darüber, dass es erneut (siehe zu früheren Klagen gegen Frontex HRRF-Newsletter Nr. 44 und HRRF-Newsletter Nr. 112) eine Schadensersatzklage gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex abgewiesen hat. Der Kläger hatte geltend gemacht, dass Frontex beobachtet habe, wie er im April 2020 im Rahmen eines „Soforteinsatzes“ durch griechische Behörden in der Ägäis rechtswidrig in die Türkei zurückgeschoben worden sei. Außerdem habe Frontex die Einleitung des Soforteinsatzes unter Verstoß gegen Art. 46 Abs. 5 der Verordnung 2019/18961 genehmigt, nämlich aufgrund eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers, aufgrund eines Ermessensmissbrauchs und ohne mit der gebotenen Sorgfalt zu handeln. Das Gericht hat die Klage abgewiesen, weil ihr „offensichtlich“ jede rechtliche Grundlage fehle, da der Kläger nicht den Beweis erbracht habe, dass er bei dem behaupteten Vorfall zugegen und daran beteiligt gewesen wäre.
Schreibe einen Kommentar