Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs hat am 4. Februar 2025 über eine Schadensersatzklage gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex mündlich verhandelt (Rs. C-679/23 P), in der Frontex die Mitwirkung an Pushbacks aus Griechenland in die Türkei vorgeworfen wird. In der ersten Instanz hatte das Gericht der Europäischen Union die Klage im September 2023 abgewiesen (siehe dazu HRRF-Newsletter Nr. 112), weil das Verhalten von Frontex-Beamten nicht ursächlich für die Pushbacks gewesen sei, die durch griechische Behörden durchgeführt worden seien. Die Kläger machen vor dem Gerichtshof geltend, dass das erstinstanzliche Urteil rechtsfehlerhaft sei, weil der vom Gericht verneinte Kausalzusammenhang zwischen den Handlungen und Unterlassungen von Frontex und dem von den Klägern erlittenen Schaden doch vorliege. Die Anwältinnen und Anwälte der Kläger informieren in einer Pressemitteilung über die mündliche Verhandlung.
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