Familienflüchtlingsschutz auch ohne familiäre Lebensgemeinschaft

Voraussetzung für die Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes nach § 26 Abs. 5 S. 1 und 2 i.V.m. Abs. 2 AsylG ist nicht, dass ein minderjähriges Kind eines als Flüchtling anerkannten Elternteils mit diesem stammberechtigten Elternteil in der Bundesrepublik Deutschland in einer familiären Lebensgemeinschaft lebt, sagt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Beschluss vom 23. September 2025 (Az. 2 LA 107/21).

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts besteht im Wesentlichen aus einer zitatweisen Wiedergabe des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 27. Februar 2023 (Az. 1 LA 12/21), in dem argumentiert wurde, dass der auf Familienangehörige von international Schutzberechtigten entsprechend anzuwendende Wortlaut von § 26 Abs. 2 AsylG die Tatbestandsvoraussetzungen für die Anerkennung eines minderjährigen ledigen Kindes eines Asylberechtigten als asylberechtigt abschließend nenne und keine ausreichenden Anhaltspunkte ersichtlich seien, die eine über diesen Wortlaut hinausgehende Auslegung (nämlich die Voraussetzung einer familiären Lebensgemeinschaft) zulassen würden.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neue EU-Rückführungsverordnung: Was man wissen muss

    Die neue EU-Rückführungsverordnung setzt gewissermaßen einen Schlussstein unter die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die 2024 mit der Verabschiedung des GEAS-Reformpakets ihren Höhepunkt erreicht hat. Wenngleich die Rückführungsverordnung formal nicht Bestandteil gerade des Gemeinsamen Asylsystems ist, sondern allgemeiner zum Europäischen Migrationsrecht zu zählen ist, bestehen zahlreiche Verbindungen zwischen den beiden Regelungsbereichen. Diese Einführung ist der… Weiterlesen..

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871