Fehlender Schutz für russische Wehrdienstverweigerer im Fokus

Die tagesschau berichtet am 11. November 2024 ausführlich und kritisch über ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. August 2024 (Az. 12 B 17/23, in der das Gericht (wie auch in einer Parallelentscheidung vom selben Tag, Az. 12 B 18/23) keine Bedenken gegen eine Abschiebung von tschetschenischen Wehrdienstverweigerern nach Russland hatte (siehe ausführlich HRRF-Newsletter Nr. 165). Die Entscheidung werde nun in der Rechtsprechung als Präzedenzfall aufgegriffen; in einem weiteren Fall eines grundwehrdienstpflichtigen Tschetschenen habe das Verwaltungsgericht Halle in Sachsen-Anhalt „vollumfänglich Bezug“ auf das Urteil genommen. Das Oberverwaltungsgericht habe argumentiert, dass in Tschetschenien zwar eine Zwangsrekrutierung zum Einsatz in der Ukraine drohe, es könne Betroffenen aber zugemutet werden, sich anderswo in Russland niederzulassen. Am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg allein seien derzeit, bezogen auf „junge Männer russischer Staatsangehörigkeit, die bei einer Rückkehr eine Einziehung zum Wehrdienst befürchten“, ein gutes Dutzend Verfahren anhängig. Eine Revision gegen sein Urteil aus dem August habe das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen, eine Entscheidung über die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde stehe noch aus.

Andere deutsche Gerichte sehen in Russland übrigens landesweit die Gefahr einer zwangsweisen Rekrutierung zum Kriegseinsatz in der Ukraine, etwa das Verwaltungsgericht Magdeburg in seinem Urteil vom 24. April 2024 (Az. 3 A 249/22 MD).

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ISSN 2943-2871