Fehlverhalten des Sicherheitsdienstes dem Gericht nicht zuzurechnen

Wird der Öffentlichkeit durch das Fehlverhalten von Mitarbeitern eines beim Gericht eingesetzten Sicherheitsdienstes der Zugang zu einer laufenden gerichtlichen Verhandlung verweigert, so liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit (§ 138 Nr. 5 VwGO) vor, wenn dies dem Gericht nicht bekannt war oder bei Beachtung der nötigen Sorgfalt bekannt sein musste, sagt der Verwaltungsgerichtshof München in seinem Beschluss vom 7. Mai 2025 (Az. 15 ZB 25.30383). Gerichte hätten zwar der Wahrung der Öffentlichkeit der Verhandlung die gebührende Aufmerksamkeit zu widmen, andererseits dürfe diese Pflicht aber nicht in einem die Aufmerksamkeit der Gerichtsmitglieder bei der Erörterung der Sach- und Rechtslage beeinträchtigenden Ausmaß überspannt werden.

Es bleibt völlig unklar, welche Sorgfaltspflichten der Verwaltungsgerichtshof denn angewendet wissen will, um die Öffentlichkeit von Verhandlungen zu gewährleisten, wenn die „aufmerksame Beachtung“ der Vorschriften durch das Gericht ja offenbar nicht ausreichend war. So kann man einen Verfahrensgrundsatz auch relativieren.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

  • Menschenrechtskommissar des Europarats warnt vor menschenrechtlichen Risiken geplanter „Return Hubs“

    Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Gianna Wollmann erarbeitet und von Katharina Stübinger redigiert. Bereits im Juni 2026 wurde hier über die Kritik unabhängiger Menschenrechtsexpert*innen an der geplanten EU-Rückführungsverordnung berichtet.[1] Nun hat sich auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, zu den geplanten „Return Hubs“… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871