Der Verwaltungsgerichtshof München hat den Volltext seines Urteils vom 17. März 2025 (Az. 10 BV 24.700) veröffentlicht, in dem er entschieden hat, dass die Personenkontrolle eines österreichischen Staatsbürgers an der deutsch-österreichischen Grenze im Juni 2022 rechtswidrig war. Der Verwaltungsgerichtshof hat zu diesem Urteil auch eine Pressemitteilung veröffentlicht, der HRRF-Newsletter hatte bereits in Ausgabe Nr. 188 berichtet, eine Urteilsbesprechung findet sich im Verfassungsblog.
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