Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 4. Juli 2024 in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass die für das Individualbeschwerdeverfahren H.M.M. u.a. gegen Lettland (Az. 42165/21) zuständige Kammer des Gerichtshofs ihre Zuständigkeit an die Große Kammer des EGMR abgegeben hat. In dem Verfahren geht es um 26 irakische Staatsangehörige, die im Sommer 2021 an der lettisch-belarussischen Grenze gestrandet waren und die Lettland unter anderem Pushbacks nach Belarus vorwerfen. Der Gerichtshof hat bereits ähnliche Verfahren zu Pushbacks an der polnisch-belarussischen Grenze (siehe HRRF-Newsletter Nr. 151) und an der litauisch-belarussischen Grenze (siehe die Pressemitteilung des Gerichts vom 17. April 2024) auf die Große Kammer übertragen, was auf eine bevorstehende Grundsatzentscheidung hindeutet.
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