Große EGMR-Kammer übernimmt weiteres Pushback-Verfahren

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 4. Juli 2024 in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass die für das Individualbeschwerdeverfahren H.M.M. u.a. gegen Lettland (Az. 42165/21) zuständige Kammer des Gerichtshofs ihre Zuständigkeit an die Große Kammer des EGMR abgegeben hat. In dem Verfahren geht es um 26 irakische Staatsangehörige, die im Sommer 2021 an der lettisch-belarussischen Grenze gestrandet waren und die Lettland unter anderem Pushbacks nach Belarus vorwerfen. Der Gerichtshof hat bereits ähnliche Verfahren zu Pushbacks an der polnisch-belarussischen Grenze (siehe HRRF-Newsletter Nr. 151) und an der litauisch-belarussischen Grenze (siehe die Pressemitteilung des Gerichts vom 17. April 2024) auf die Große Kammer übertragen, was auf eine bevorstehende Grundsatzentscheidung hindeutet.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

  • Neues Rechtsgutachten: Wie im Asylverfahren die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen zu wahren sind

    Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden. UN-Sichtbar hat bereits mehrere Entscheidungen des UN-BRK-Fachausschusses als Kurzanalysen veröffentlicht. Handicap International e. V. – Crossroads (HI) hat am 17. September 2026 ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet… Weiterlesen..

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871