Haftgericht muss übergebenes Dokument zur Kenntnis nehmen

Wenn ein Ausländer im Anhörungstermin vor dem Haftgericht ein Dokument übergibt, in dem ein zur Vertretung des Ausländers bereiter Rechtsanwalt erwähnt wird, dann muss der Haftrichter den Inhalt des übergebenen Dokuments zur Kenntnis nehmen, sagt der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 31. August 2026 (Az. XIII ZB 52/23). Das gelte auch dann, wenn das Dokument in einer fremden Sprache abgefasst sei. Würde das Dokument nicht zur Kenntnis genommen, sei der Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt und die dennoch angeordnete Abschiebungshaft ohne Weiteres rechtswidrig.

In dem konkreten Verfahren ging es um „vier einzelne Blätter“, darunter ein in italienischer und arabischer Sprache verfasstes, an den Ausländer gerichtetes Schreiben, in dem ihm ein konkreter Rechtsanwalt genannt wurde, der zu seiner Vertretung bereit sei. Den Inhalt eines solchen Schreibens kann das Haftgericht nun aber gar nicht kennen, solange es ihn nicht ermittelt hat. Soll das Haftgericht nun stets ermitteln müssen, oder nur beim Vorliegen weiterer Indizien für den Wunsch des Betroffenen nach Beiziehung eines Rechtsanwalts? Der Bundesgerichtshof spricht in seinem Beschluss (Rn. 1) von einem „nicht eindeutigen Verhalten“ des Betroffenen; so eine fehlende Eindeutigkeit könnte man für den Beschluss auch konstatieren.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

  • Neues Rechtsgutachten: Wie im Asylverfahren die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen zu wahren sind

    Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden. UN-Sichtbar hat bereits mehrere Entscheidungen des UN-BRK-Fachausschusses als Kurzanalysen veröffentlicht. Handicap International e. V. – Crossroads (HI) hat am 17. September 2026 ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871