In einer kurzen und ruhigen Woche ruft das Bundesverwaltungsgericht einmal mehr den Europäischen Gerichtshof an und hält der österreichische Verwaltungsgerichtshof einen Pushback für rechtswidrig.
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In einer kurzen und ruhigen Woche ruft das Bundesverwaltungsgericht einmal mehr den Europäischen Gerichtshof an und hält der österreichische Verwaltungsgerichtshof einen Pushback für rechtswidrig.
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Zuletzt aktualisiert am 10. Februar 2026
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