Das neue Jahr geht ja gut los, weil der EGMR schon wieder in Belgien intervenieren muss, ein britisches Gericht den Ruanda-Plan der britischen Regierung für im Prinzip rechtmäßig hält, das AG München eine Aufnahme von Geflüchteten von einer Zustimmung des Vermieters abhängig machen will und das BayObLG eine (nachträgliche) Bestrafung wegen unerlaubten Aufenthalts außerhalb eines laufenden Rückführungsverfahrens für unproblematisch hält. Immerhin meint der VGH Mannheim, dass eine unter Nichteinhaltung der (strengen) gesetzlichen Schriftform abgegebene ausländerrechtliche Verpflichtungserklärung unwirksam sei.