Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bejaht in seinem Beschluss vom 23. Januar 2025 (Az. OVG 12 N 23/24) die Frage, ob bei der Entscheidung über eine Abschiebungsandrohung eines Ausländers, dessen Schutzbegehren negativ beschieden ist, familiäre Bindungen auch dann entgegenstehen können, wenn der weitere Aufenthalt des betreffenden Familienmitglieds im Bundesgebiet lediglich gemäß § 55 AsylG zur Durchführung seines Asylverfahrens gestattet ist. Das OVG beruft sich auf die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und schließt sich mit seiner Entscheidung einer Reihe anderer Obergerichte an, die das genauso sehen, siehe zuletzt etwa in HRRF-Newsletter Nr. 172.
Schreibe einen Kommentar