Keine Dublin-Überstellung nach Ungarn ohne Einzelfallerklärung

In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht München mit Beschluss vom 6. Februar 2023 (Az. M 19 E 23.50094) die Dublin-Überstellung einer Schutzsuchenden nach Ungarn in letzter Minute gestoppt. Es lägen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Schutzsuchende in Ungarn infolge systemischer Schwachstellen des dortigen Asylsystems oder der dortigen Aufnahmebedingungen einer hinreichend wahrscheinlichen Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der GRCh ausgesetzt wäre. Eine andere Beurteilung ergebe sich auch nicht in Hinblick auf eine von Ungarn übersandte Erklärung, dass das ungarische Asylverfahren und die Unterbringung in Einklang mit den Vorgaben des EU-Rechts stünden, weil die Erklärung allgemein gehalten sei und nicht konkret auf die Betroffene abstelle. Angesichts der Mängel des ungarischen Asylsystems erscheine die Verlässlichkeit dieser Aussage im Übrigens mindestens fragwürdig.

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ISSN 2943-2871