Keine hohen Anforderungen an Belehrung im Asylverfahren

Die Belehrung über die Möglichkeit zur umfassenden Begründung eines Asylantrags gemäß Art. 12 Abs. 1 Buchstabe a der EU-Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU in Verbindung mit Art. 4 der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU muss nicht in schriftlicher Form ausgehändigt werden, meint das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Beschluss vom 9. Januar 2025 (Az. 1 A 1794/22.A). Vielmehr genüge eine mündliche Belehrung vor Beginn der Anhörung, wenn diese durch einen Sprachmittler in eine Sprache übersetzt werde, die von dem jeweiligen Antragsteller gesprochen werde bzw. von der vernünftigerweise erwartet werden könne, dass er sie verstehe. Außerdem verlange die Informationspflicht ohnehin keine konkreten inhaltlichen Hinweise oder gar eine Belehrung, welche weiterführenden Angaben ein Antragsteller in seinem Einzelfall vortragen könnte. Soweit eine Belehrung hinsichtlich der organisatorischen Hinweise betreffend den „Verlauf des Verfahrens“ und die diesbezüglichen Rechte und Pflichten sowie die Folgen bei deren Nichtbefolgung unterblieben sei, sei der darin liegende Fehler nach § 46 VwVfG unbeachtlich, wenn dieser für die mit einer Klage alleine angegriffene verfahrensabschließende Entscheidung erkennbar ohne Bedeutung sei.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neue EU-Rückführungsverordnung: Was man wissen muss

    Die neue EU-Rückführungsverordnung setzt gewissermaßen einen Schlussstein unter die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die 2024 mit der Verabschiedung des GEAS-Reformpakets ihren Höhepunkt erreicht hat. Wenngleich die Rückführungsverordnung formal nicht Bestandteil gerade des Gemeinsamen Asylsystems ist, sondern allgemeiner zum Europäischen Migrationsrecht zu zählen ist, bestehen zahlreiche Verbindungen zwischen den beiden Regelungsbereichen. Diese Einführung ist der… Weiterlesen..

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871