Keine Menschenrechtsverletzung trotz Abschiebungshaft über 31 Monate

Abschiebungshaft über einen Zeitraum von 31 Monaten kann mit den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention in Einklang stehen, sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 18. April 2023 (Az. 43966/19, N.M. gg. Belgien). In dem entschiedenen Verfahren, zu dem der EGMR auch eine Pressemitteilung veröffentlicht hat, war der Betroffene wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden und nach Verbüßung seiner Strafhaft wegen der von ihm ausgehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Abschiebungshaft genommen worden. Die belgischen Behörden hätten das Verfahren hinreichend schnell betrieben, das unter anderem durch einen Asylantrag des Betroffenen und eine komplexe Vorbereitung der Abschiebung verzögert worden sei.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neues Rechtsgutachten: Wie im Asylverfahren die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen zu wahren sind

    Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden. UN-Sichtbar hat bereits mehrere Entscheidungen des UN-BRK-Fachausschusses als Kurzanalysen veröffentlicht. Handicap International e. V. – Crossroads (HI) hat am 17. September 2026 ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet… Weiterlesen..

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871