(Keine) Verletzung des Rechts auf Leben nach tödlichem Schusswaffeneinsatz auf See

In seinem Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22776/18) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Tötung eines minderjährigen Schutzsuchenden nach einem Schusswaffeneinsatz beim Aufbringen eines Flüchtlingsboots durch die griechische Küstenwache im August 2015 aufgearbeitet. Griechenland habe das Recht des Getöteten auf Leben (Art. 2 EMRK) verletzt, weil der Einsatz der Küstenwache nicht sorgfältig geplant worden und die Küstenwache nicht gut vorbereitet gewesen sei. Der Schusswaffengebrauch als solcher habe Art. 2 EMRK dagegen nicht verletzt, so die Mehrheit der Richterinnen und Richter, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass er über das „absolut Notwendige“ hinausgegangen und somit unnötig übermäßige Gewalt angewandt worden sei. Das wiederum kritisiert Richter Hüseynov in einem Sondervotum und schlägt eine Beweislastumkehr vor, wonach von einer Verletzung des Rechts auf Leben ausgegangen werden müsse, sofern nicht nachgewiesen werden könne, dass die angewandte tödliche Gewalt absolut notwendig gewesen sei. Dies müsse insbesondere in Fällen wie im entschiedenen Verfahren gelten, in denen die innerstaatliche Untersuchung der Anwendung tödlicher Gewalt mit schweren Mängeln behaftet gewesen sei.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

  • Neues Rechtsgutachten: Wie im Asylverfahren die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen zu wahren sind

    Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden. UN-Sichtbar hat bereits mehrere Entscheidungen des UN-BRK-Fachausschusses als Kurzanalysen veröffentlicht. Handicap International e. V. – Crossroads (HI) hat am 17. September 2026 ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871