Keine willkürlichen Hafenstaatskontrollen von Seenotrettungsschiffen

In seinem Urteil vom 1. August 2022 (Rs. C-14/21 u. C-15/21, Sea Watch e.V.) hat sich der Europäische Gerichtshof zu der Frage geäußert, wie private Seenotrettungsschiffe von Behörden von EU-Mitgliedstaaten kontrolliert werden dürfen, wenn sie sich in Häfen aufhalten. Hintergrund des Verfahrens war das Festhalten der beiden Schiffe Sea Watch 3 und Sea Watch 4 in italienischen Häfen, weil die Schiffe nach Ansicht italienischer Behörden technische Mängel aufgewiesen hätten. Europarecht ist hier einschlägig, weil die Richtlinie 2009/16/EG über die Hafenstaatskontrolle einen rechtlichen Rahmen dafür geschaffen hat, welche Kontrollen Hafenstaaten durchführen dürfen.

Der EuGH hält Hafenstaatskontrollen von privaten Seenotrettungsschiffen für grundsätzlich mit der Richtlinie vereinbar, allerdings nicht immer, sondern nur dann, wenn der kontrollierende EU-Staat belastbare Anhaltspunkte dafür gefunden hat, und zwar auf Grundlage „detaillierter rechtlicher und tatsächlicher Gesichtspunkte“, dass auf dem Schiff eine Gefahr für die Gesundheit, Sicherheit, die Arbeitsbedingungen an Bord oder die Umwelt vorliegt. Insbesondere dürften die Behörden des Hafenstaats ihren Kontrollen keine Anforderungen zugrunde legen, die nach dem Recht des Flaggenstaats nicht erforderlich seien. Der EuGH weist außerdem ausdrücklich auf die völkerrechtliche Pflicht hin, Leben auf See zu retten, woraus unter anderem folge, dass bei der Überprüfung der Sicherheit eines Schiffs die potenzielle Anwesenheit auch vieler Schiffbrüchiger an Bord keine Kontrollen rechtfertigen könne, selbst wenn sie die zulässige Anzahl der Passagiere weit übersteigen sollte.

Der EuGH hat zu diesem Urteil auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871