Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International unterstützt eine Sammelklage von 24 Flüchtlingen, die als Schutzsuchende in Litauen in den Jahren 2021 und 2022 über Monate inhaftiert waren, ohne dagegen Rechtsmittel ergreifen zu können. Die litauische Regierung hatte im Sommer 2021 beschlossen, Schutzsuchende stets zu inhaftieren, wenn sie das Land irregulär betreten hatten. Der Europäische Gerichtshof hatte im Juni 2022 die Europarechtswidrigkeit dieser Regelung festgestellt (siehe HRRF-Newsletter Nr. 52), das litauische Verfassungsgericht im Juni 2023 die Verfassungswidrigkeit der Regelung (siehe HRRF-Newsletter Nr. 99). Mit der Sammelklage soll erreicht werden, dass von der Inhaftierung Betroffene eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro pro Person erhalten. Weitere Betroffene können sich der Sammelklage derzeit noch anschließen.
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