Im Blog Strasbourg Observers wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Oktober 2023 (Az. 12427/22, A.D. gg. Malta) in einem Beitrag ausführlich analysiert. In dem Urteil ging es (siehe HRRF-Newsletter Nr. 118) um die menschenrechtswidrige Inhaftierung eines minderjährigen Schutzsuchenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Malta, so der Beitrag, verletze seine aus der EMRK folgenden Verpflichtungen gegenüber Schutzsuchenden absichtlich und systematisch, und das seit über zehn Jahren.
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