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In aktuellen Kommentaren geht es etwa um die Frage, ob die aus § 81 Abs. 3 AufenthG folgende Fiktionswirkung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach einer behördlichen Antragsablehnung zunächst erlöschen und im gerichtlichen Verfahren wieder aufleben kann, und um die unionsrechtliche Verschränkung von Rückkehrentscheidung und Ausreisefrist, deren Folgen für das deutsche Recht das Oberverwaltungsgericht Weimar in einem Beschluss von Mitte Oktober aus Sicht des Kommentators nicht richtig erfasst hat.


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