Mehr Kommentare!

Auf der HRRF-Website kann man schon seit geraumer Zeit alle Beiträge kommentieren, die in den Newslettern und darum auch auf der Website auftauchen. Neuerdings wird die Kommentarfunktion stärker genutzt, weswegen die neuesten Kommentare ab jetzt auch auf der Startseite der HRRF-Website angezeigt werden – schauen Sie gerne mal rein und kommentieren Sie gerne auch mit!

In aktuellen Kommentaren geht es etwa um die Frage, ob die aus § 81 Abs. 3 AufenthG folgende Fiktionswirkung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach einer behördlichen Antragsablehnung zunächst erlöschen und im gerichtlichen Verfahren wieder aufleben kann, und um die unionsrechtliche Verschränkung von Rückkehrentscheidung und Ausreisefrist, deren Folgen für das deutsche Recht das Oberverwaltungsgericht Weimar in einem Beschluss von Mitte Oktober aus Sicht des Kommentators nicht richtig erfasst hat.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871