Menschenrechtswidrige Nichterteilung eines Aufenthaltstitels nach 54-jährigem Aufenthalt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 9. Mai 2023 (Az. 21768/19, Ghadamian gg. Schweiz) festgestellt, dass die Schweiz die Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 8 EMRK verletzt hat, indem sie ihm keine Aufenthaltsgenehmigung erteilt hat, obwohl er seit 54 Jahren in der Schweiz lebt. Zwar sei der Aufenthalt des Beschwerdeführers in den vergangenen zwanzig Jahren unerlaubt gewesen und habe er die Vollstreckung seiner Abschiebung aktiv verhindert, er habe jedoch über 33 Jahre rechtmäßig in der Schweiz gelebt. Die innerstaatlichen Behörden hätten trotz ihres Ermessensspielraums unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falls nicht nachgewiesen, dass sie einen gerechten Ausgleich zwischen den auf dem Spiel stehenden konkurrierenden Interessen geschaffen hätten, sondern hätten vielmehr dem Allgemeininteresse ein übermäßiges Gewicht beigemessen, als sie dem Beschwerdeführer die Aufenthaltsgenehmigung verweigerten.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Menschenrechtskommissar des Europarats warnt vor menschenrechtlichen Risiken geplanter „Return Hubs“

    Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Gianna Wollmann erarbeitet und von Katharina Stübinger redigiert. Bereits im Juni 2026 wurde hier über die Kritik unabhängiger Menschenrechtsexpert*innen an der geplanten EU-Rückführungsverordnung berichtet.[1] Nun hat sich auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, zu den geplanten „Return Hubs“… Weiterlesen..

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871