Einem Medienbericht zufolge ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München vom 18. März 2025 (Az. 10 BV 24.700), in dem der Gerichtshof die Rechtswidrigkeit der Personenkontrolle eines österreichischen Staatsbürgers an der deutsch-österreichischen Grenze im Juni 2022 festgestellt hatte, nunmehr rechtskräftig geworden, weil die beklagte Bundesrepublik kein Rechtsmittel eingelegt hat.
Der HRRF-Newsletter hat etwa in seinen Ausgaben Nr. 188 und Nr. 191 ausführlich über dieses Verfahren berichtet. So richtig strukturelle Auswirkungen scheint das Urteil nicht zu haben, ganz im Gegenteil.
Schreibe einen Kommentar