Die neue EU-Rückführungsverordnung wurde am 15. Oktober 2026 im EU-Amtsblatt verkündet. Während die meisten ihrer Regelungen erst ab Oktober 2027 anwendbar sind, können u.a. die Regelungen zu den umstrittenen Abschiebezentren („Return Hubs“) schon ab dem 16. Oktober 2026 angewendet werden. Eine neue HRRF-Textausgabe erleichtert die Lektüre, auch als kostenloser PDF-Download, ein Beitrag im HRRF-Blog erklärt, was man zur Rückführungsverordnung jetzt schon wissen muss.
Einen guten Überblick über den aktuellen Stand der Verhandlungen zu Abschiebezentren in Drittstaaten bietet die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8424 vom 7. Oktober 2026) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke und einiger ihrer Abgeordneten. Es sei außerdem an die Kritik des Menschenrechtskommissars des Europarats erinnert, der im Juli 2026 vor den menschenrechtlichen Risiken der „Return Hubs“ gewarnt hatte.



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