Offene Erfolgsaussichten für Klage auf rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hält in seinem Beschluss vom 23. Februar 2022 (Az. 12 S 1084/21) die Erfolgsaussichten einer Klage auf rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 AufenthG für offen, ist aber auch skeptisch. Der Kläger, der am 16. Oktober 2015 einen Asylantrag gestellt hatte und dem am 20. Februar 2018 die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, begehrt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis rückwirkend zum Zeitpunkt seiner Antragstellung. Für die Auffassung des Klägers könne, so der VGH, der 21. Erwägungsgrund der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU sprechen, wonach die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ein deklaratorischer Akt sei. Außerdem habe der EuGH in seinem Urteil vom 12. April 2018 (Rs. C-550/16) auch unter Hinweis auf den deklaratorischen Charakter der Flüchtlingsanerkennung ausgeführt, dass es für das Recht auf Familienzusammenführung nach Art. 10 Abs. 3 Buchst. a der Familienzusammenführungsrichtlinie 2003/86/EG nicht darauf ankommen könne, zu welchem Zeitpunkt die zuständige nationale Behörde förmlich über die Anerkennung des Betroffenen als Flüchtling entscheide, daher jeder Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, der die materiellen Voraussetzungen der EU-Qualifikationsrichtlinie erfülle, nach der Stellung eines Antrags auf internationalen Schutz ein subjektives Recht auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft habe, und zwar noch bevor hierzu eine förmliche Entscheidung ergangen sei. Siehe zur Frage eines Anspruchs auf rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auch den dies bejahenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Juni 2021 (Az. 3 N 77.19).

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Menschenrechtskommissar des Europarats warnt vor menschenrechtlichen Risiken geplanter „Return Hubs“

    Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Gianna Wollmann erarbeitet und von Katharina Stübinger redigiert. Bereits im Juni 2026 wurde hier über die Kritik unabhängiger Menschenrechtsexpert*innen an der geplanten EU-Rückführungsverordnung berichtet.[1] Nun hat sich auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, zu den geplanten „Return Hubs“… Weiterlesen..

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871