Medienberichten vom 27. Februar 2025 zufolge (siehe etwa hier oder hier) hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren die Abschiebung eines Tadschiken aus dem Kreis Warendorf untersagt. Eine Gerichtssprecherin wird mit der Aussage zitiert, dass nicht auszuschließen sei, dass dem früheren IS-Mitglied, das in Deutschland eine Freiheitsstrafe wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verbüßt hatte, in Tadschikistan Folter drohe. Die tadschikische Regierung habe zwar erklärt, dass der Betroffene in Tadschikistan sicher sei, die Belastbarkeit dieser Zusicherung sei jedoch unklar. Über einen zumindest sehr ähnlichen Sachverhalt hat übrigens im August 2024 das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden (siehe HRRF-Newsletter Nr. 162), auch dort erachtete das Gericht eine diplomatische Zusicherung Tadschikistans als unzureichend.
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