Auch das Oberverwaltungsgericht Münster hat keine Einwände gegen die bevorstehende Abschiebung eines tadschikischen IS-Mitglieds nach Tadschikistan und berichtet in einer Pressemitteilung vom 9. Oktober 2025 darüber, dass es sowohl einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster aus dem August 2025 abgelehnt hat, in dem das Verwaltungsgericht den Widerruf eines Abschiebungsverbots für rechtmäßig gehalten hatte, als auch den Wegfall der aufschiebenden Wirkung der Klage des Betroffenen gegen eine Abschiebungsandrohung für rechtmäßig gehalten hat.
Der HRRF-Newsletter hatte bereits im September 2025 über diese Verfahren berichtet, in denen es nicht zuletzt auch um die Frage ging, wie belastbar eine diplomatische Zusicherung Tadschikistans ist, den Betroffenen menschenrechtskonform zu behandeln.


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