Das Verwaltungsgericht Berlin hat Medienberichten zufolge (siehe hier und hier) mit Beschluss vom 6. Mai 2025 (Az. 21 L 157/25) in einem Eilverfahren erneut den Entzug von EU-Freizügigkeitsrechten gestoppt, den das zuständige Landesamt für Einwanderung wegen der Teilnahme der betroffenen irischen Staatsangehörigen an pro-palästinensischen Protesten und einer daraus abgeleiteten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit erreichen wollte.
Das Berliner Landesamt hat der in diesem Verfahren betroffenen EU-Ausländerin offenbar unter anderem vorgeworfen, „wider der Staatsräson“ gehandelt zu haben. Wenn der Behörde keine besseren Argumente als so ein Verweis auf einen jedenfalls rechtlich inhaltsleeren Begriff eingefallen sind, dann dürfte der Bescheid der Behörde wohl auch in der Hauptsache keinen Bestand haben. Siehe zu den Hintergründen der Verfahren die HRRF-Newsletter Nr. 192 und Nr. 193.
Schreibe einen Kommentar