Das Bundesverwaltungsgericht informiert in einer Pressemitteilung vom 11. Dezember 2023 darüber, dass bei dem Gericht eine weitere Tatsachenrevision eingegangen ist, die die Menschenrechtssituation anerkannter Schutzberechtigter in Italien betrifft. Die Klägerin in den Verfahren war vor dem Verwaltungsgericht Regensburg und dem Verwaltungsgerichtshof München bislang in dem Bemühen erfolglos, ihre Abschiebung nach Italien zu verhindern. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Oktober 2023 (Az. VGH 24 B 22.31109), in dem die Tatsachenrevision zugelassen wurde, liegt leider nicht vor, die Zulassung dürfte aber vermutlich mit einer Abweichung zur Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster begründet worden sein. Der Verwaltungsgerichtshof hatte bereits im September 2023 eine Tatsachenrevision zu Italien zugelassen (siehe HRRF-Newsletter Nr. 117), es war damals allerdings, anders als jetzt, keine Revision eingelegt worden.
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