Subsidiärer Schutz für russische Wehrpflichtige

Das Verwaltungsgericht Berlin berichtet in einer Pressemitteilung vom 31. Januar 2025 über zwei Urteile vom 20. Januar 2025 (Az. 33 K 504/24 A und 33 K 519/24 A), in denen es davon ausgeht, dass russischen Männern im grundwehrdienstpflichtigen Alter subsidiärer Schutz in Deutschland zu gewähren ist. Sie würden in Russland in absehbarer Zeit gegen ihren Willen zum Grundwehrdienst in der russischen Armee einberufen und in den Ukraine-Krieg entsandt werden, wo sie zwangsweise an völkerrechts- oder menschenrechtswidrigen Handlungen teilnehmen müssten. Der Volltext der Urteile liegt noch nicht vor, das Gericht erwähnt in seiner Pressemitteilung aber, dass es mit diesen Entscheidungen von der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Sommer 2024 abweicht (siehe dazu HRRF-Newsletter Nr. 165). Im Verfassungsblog bespricht Valentin Feneberg die beiden Entscheidungen.

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ISSN 2943-2871