In seinem Beschluss vom 9. Februar 2024 (Az. 6 L 1243/23.A) nimmt das Verwaltungsgericht Arnsberg das Vorliegen systemischer Mängel bei der Unterbringung männlicher Schutzsuchender in Belgien an. Das Recht auf Unterbringung werde männlichen Schutzsuchenden systematisch verwehrt, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Erst- oder Folgeantragsteller handele. Allein im Jahr 2022 hätten 8.600 Schutzsuchende erfolgreich vor belgischen Gerichten auf Unterbringung geklagt, der belgische Staat setze diese Urteile jedoch nicht oder nur schleppend um. Siehe zu dieser Thematik zuletzt ausführlich HRRF-Newsletter Nr. 128, es ist mehr als unverständlich, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in solchen Verfahren immer noch von einer Zuständigkeit Belgiens ausgehen kann und, wie im Beschluss ausgeführt, zur Begründung Erkenntnismittel und Rechtsprechung anführt, die die Aufnahmebedingungen in Belgien „allenfalls bis zum Jahr 2017“ zum Gegenstand haben. Amnesty International setzt sich übrigens immer noch in einer Eilaktion für die Rechte von Schutzsuchenden in Belgien ein.
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