Abschiebungshaft

  • Haftzeiten auf Grundlage einer Rückführungsentscheidung sind zu addieren

    Bei der Berechnung der gemäß der EU-Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG geltenden Höchstdauer von Abschiebungshaft von regelmäßig sechs Monaten (Art. 15 Abs. 5 RL) sind alle Haftzeiten auf der Grundlage ein und derselben Rückführungsentscheidung zu addieren, sagt der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil… Weiterlesen..

  • Keine Haft bei Dublin-Überstellungshindernis

    Dublin-Überstellungshaft gemäß Art. 28 Abs. 3 Dublin-III-VO darf nicht angeordnet werden, so der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 17. Dezember 2025 (Az. XIII ZB 8/23), wenn im Zeitpunkt der Haftanordnung feststeht, dass der Überstellung ein tatsächliches Hindernis im Wege steht.… Weiterlesen..

  • Objektiv willkürliche Zuständigkeitsüberschreitung des Beschwerdegerichts

    In extremen Ausnahmefällen kommt bei Vorliegen eines besonders schweren Mangels die Unwirksamkeit gerichtlicher Entscheidungen in Betracht, und dazu gehören Melde- und Wohnsitzauflagen, die das Haftbeschwerdegericht in „objektiv willkürlicher Zuständigkeitsüberschreitung“ als gesetzlich unzulässige Rechtsfolge angeordnet hat, sagt der Bundesgerichtshof in seinem… Weiterlesen..

  • Keine vorschnelle Annahme von Fluchtgefahr

    Fluchtgefahr kann auch im Anwendungsbereich der EU-Rückführungsrichtlinie nur bei Vorliegen eines Vermutungstatbestands des § 62 Abs. 3a AufenthG oder eines konkreten Anhaltspunkts gemäß § 62 Abs. 3b AufenthG unter Vornahme einer stets erforderlichen Gesamtwürdigung aller Umstände bejaht werden, sagt der… Weiterlesen..

  • Keine Fluchtgefahr bei Belehrung in unverständlicher Sprache

    Auch wenn ein ausreisepflichtiger Ausländer seit 2009 in Deutschland gelebt hat, darf die Ausländerbehörde nicht ohne weitere Aufklärung annehmen, dass er der deutschen Sprache mächtig ist, meint der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 2. Dezember 2025 (Az. XIII ZB 72/22).… Weiterlesen..

  • Haftgericht darf über anwaltliche Vertretung mutmaßen

    In seinem Beschluss vom 25. November 2025 (Az. XIII ZB 63/25) meint der Bundesgerichtshof, dass ein Haftgericht trotz § 62d AufenthG keinen anwaltlichen Vertreter bestellen muss, wenn es davon ausgehen darf, dass der Betroffene bereits einen solchen anwaltlichen Vertreter hat.… Weiterlesen..

  • Kein unbedingter Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe

    Das Recht auf ein faires Verfahren vermittelt einem bedürftigen Betroffenen, der sich gegen eine gerichtlich angeordnete Überstellungshaft wenden will, keinen unbedingten Anspruch auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe, um ihn von Gerichtsgebühren zu entlasten, die für die Übersendung der Gerichtsakten an seinen… Weiterlesen..

  • Kein Ausreisegewahrsam ohne Ermessensausübung

    In drei Beschlüssen vom 20. Oktober 2025 (Az. XIII ZB 78/22, XIII ZB 81/22 und XIII ZB 86/22) hat der Bundesgerichtshof eine rechtswidrige Anordnung von Ausreisegewahrsam gemäß § 62b AufenthG gerügt. § 62b Abs. 1 S. 1 AufenthG sehe ein… Weiterlesen..

  • Keine geplante Festnahme ohne Haftbeschluss oder ohne Rechtsgrundlage

    Art. 104 Grundgesetz enthält sogenannte grundrechtsgleiche Rechte: Das sind Rechte, die zwar keine „echten“ Grundrechte sind, deren Verletzung man aber dennoch in einer Verfassungsbeschwerde rügen kann (siehe Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG). Art. 104 Abs. 1 S. 1… Weiterlesen..

  • Verfassungswidrige mehrwöchige einstweilige Haftanordnung

    In seinem lesenswerten Beschluss vom 1. August 2025 (Az. 2 BvR 288/22) klärt das Bundesverfassungsgericht gleich mehrere bei der Anordnung von Abschiebungshaft zu beachtende Details, wenn man als Haftgericht vermeiden will, dass der eigene Haftbeschluss als verfassungswidrig aufgehoben wird. In… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871