Abschiebungshaft

  • Verspätete Meldung an Bundesamt macht Dublin-Haft rechtswidrig

    Meldet eine Behörde den Aufgriff eines unerlaubt eingereisten Ausländers wegen einer Namensgleichheit erst mit einer Verzögerung von zwölf Tagen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dann stellt das einen Verstoß gegen das in Haftsachen geltende Beschleunigungsverbot dar und macht die Haft rechtswidrig, sagt der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 11. Juni 2024 (Az. XIII…

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  • Änderungen eines Haftantrags müssen mitgeteilt werden

    Wenn ein Haftantrag ergänzt oder geändert wird, müssen dem Betroffenen jedenfalls wesentliche Ergänzungen oder Änderungen vor der Anhörung mitgeteilt und gegebenenfalls übersetzt werden, sagt der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 11. Juli 2024 (Az. XIII ZB 49/21). Werde dies unterlassen, sei der Betroffene in seinem Recht auf rechtliches Gehör verletzt und die Haft rechtswidrig.

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  • Kein gemeinsamer Vollzug von Abschiebungshaft und Sicherungsverwahrung

    Das Amtsgericht Berlin Tiergarten äußert sich in seinem Beschluss vom 17. Juni 2024 (Az. 383 XIV 1037/24 B) zum Trennungsgebot beim Vollzug von Abschiebungshaft, wonach Abschiebungshaftgefangene gemäß § 62a Abs. 1 S. 2 AufenthG jedenfalls getrennt von Strafgefangenen inhaftiert sein müssen. Die in der Justizvollzugsanstalt Berlin Tegel (Teilbereich Sicherungsverwahrung) vollzogene Abschiebungshaft verstoße gegen dieses Gebot und sei…

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  • Überlange Dauer eines Haftbeschwerdeverfahrens

    Die überlange Dauer eines Beschwerdeverfahrens gegen die Anordnung von Sicherungshaft verstößt gegen das Beschleunigungsgebot und verletzt das Grundrecht Betroffener auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG, sagt der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 9. April 2024 (Az. XII IZB 7/22). In dem Verfahren hatte das Beschwerdegericht angenommen, dass das Beschleunigungsgebot nur für am Verfahren beteiligte…

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  • Behörden haften für Versäumnisse anderer Behörden

    Ein Antrag auf Anordnung von Abschiebungshaft oder von Ausreisegewahrsam ist unbegründet, und eine gleichwohl angeordnete Haft rechtswidrig, wenn ein Abschiebungshindernis vorliegt, von dem zwar nicht die antragstellende Behörde weiß, aber eine andere deutsche Behörde, die die Information über das Abschiebungshindernis nicht rechtzeitig weitergeleitet hat, sagt der Bundesgerichtshof (erneut) in seinem Beschluss vom 26. März 2024…

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  • Rechtswidrige Haft bei zu kurzen Besuchs- und zu langen Einschlusszeiten

    Abschiebungshaft ist rechtswidrig, wenn der Inhaftierte dabei einem Zwang ausgesetzt ist, der nicht auf das zur Gewährleistung eines wirksamen Rückkehrverfahrens unbedingt erforderliche Maß beschränkt ist, sagt der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 26. März 2024 (Az. III ZB 85/22). In dem Verfahren ging es um die Haftbedingungen in der Abschiebungshaftanstalt Hof (Bayern), die der BGH…

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  • Gruppenanhörung ist stets rechtswidrig

    Eine gemeinsame persönliche Anhörung von Betroffenen, gegen die jeweils Haft zur Sicherung der Abschiebung beantragt worden ist, verstößt gegen die für die richterliche Anhörung vorgeschriebene Nicht-Öffentlichkeit gemäß § 170 GVG und begründet einen absoluten Rechtsbeschwerdegrund, der zur Rechtswidrigkeit der auf Grund dieser Anhörung angeordneten Haft führt, sagt der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 26. März 2024…

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  • Keine Anhörung per Videokonferenz

    Mit Beschluss vom 26. März 2024 (Az. XIII ZB 34/22) hat der Bundesgerichtshof erneut festgestellt, dass eine Haftanhörung nur im absoluten Ausnahmefall als Videoanhörung stattfinden darf. § 420 Abs. 2 FamFG, der eine persönliche Anhörung für entbehrlich erkläre, wenn der Betroffene an einer übertragbaren Krankheit leide, sei in Hinblick auf den schwerwiegenden Grundrechtseingriff einer Freiheitsentziehung einschränkend auszulegen.

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  • Ausländerbehörde darf irren

    In einem Beschluss vom 20. Februar 2024 (Az. XIII ZB 29/22) geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Freiheitsentziehungssachen nicht vorliegt, wenn die Ausländerbehörde in der unzutreffenden Annahme, eine Abschiebung zu einem früheren Zeitpunkt durchführen zu können, zunächst eine objektiv zu kurze Haft beantragt und später deren Verlängerung erwirken muss.

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  • Materielle Rechtskraft hat Grenzen

    Einem nach Erledigung als Feststellungsantrag weiterverfolgten Haftaufhebungsantrag steht die materielle Rechtskraft der Entscheidung des Landgerichts über die Beschwerde gegen die Haftanordnung nicht entgegen, wenn darin nicht über einen Feststellungantrag entschieden wurde, sagt der Bundesgerichtshof in einem weiteren Beschluss vom 20. Februar 2024 (Az. XIII ZB 42/21).

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ISSN 2943-2871