Wenn ein von Abschiebungshaft Betroffener wünscht, dass von der Haftanordnung eine bestimmte Person seines Vertrauens oder ein bestimmter Angehöriger benachrichtigt werden soll, dann erfüllt das Haftgericht die Benachrichtigungspflicht aus Art. 104 Abs. 4 GG nicht, wenn es stattdessen einen Rechtsanwalt benachrichtigt, der… Weiterlesen..