Irrtümliche Haftanordnung in der Hauptsache unschädlich

Wer kennt es nicht: Die Ausländerbehörde will eigentlich nur eine einstweilige Anordnung auf vorläufige Freiheitsentziehung gemäß § 427 FamFG erreichen, das Haftgericht ordnet aber irrtümlich Haft in der Hauptsache an. So passiert in dem Verfahren, in dem der Bundesgerichtshof jetzt mit Beschluss vom 5. Dezember 2023 (Az. XIII ZB 14/21) klargestellt hat, dass ein solcher irrtümlicher Haftbeschluss die Durchführung eines weiteren Haftanordnungsverfahrens nicht hindert. Eine Haftentscheidung im Verfahren der einstweiligen Anordnung entfalte keine Sperrwirkung für die Einleitung des Hauptsacheverfahrens, das gelte auch dann, wenn das zunächst mit dem Verfahren befasste Haftgericht in Verkennung der Reichweite des dort gestellten Haftantrags statt einer vorläufigen Freiheitsentziehung eine Haftanordnung in der Hauptsache erlasse. Das Hauptsacheverfahren bleibe zulässig, weil eine Haftanordnung nicht in materielle Rechtskraft erwachsen könne.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871