Keine Formerfordernisse für Haftantrag

Ein Haftantrag unterliegt keinem gesetzlichen Schriftformerfordernis, meint der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 5. Dezember 2023 (Az. XIII ZB 45/22), und muss von der beteiligten Behörde darum auch nicht gemäß § 14b Abs. 1 FamFG als elektronisches Dokument an das Amtsgericht übermittelt werden. Vielmehr könne er gemäß § 14b Abs. 2 FamFG nach den allgemeinen Vorschriften eingereicht werden, etwa auch per Telefax. Ein gesetzliches Schriftformerfordernis ergebe sich weder aus § 417 FamFG noch aus den allgemeinen Verfahrensvorschriften der §§ 23, 25 FamFG. Dem stehe auch nicht entgegen, dass der Haftantrag dem Betroffenen zur Wahrung rechtlichen Gehörs vor seiner Anhörung in vollständiger Abschrift ausgehändigt werden müsse, weil dieses Erfordernis der Schriftlichkeit keinem gesetzlichen Wirksamkeitserfordernis gemäß § 14b Abs. 1 FamFG entstamme, sondern sich aus den nach Art. 103 Abs. 1 GG an das Verfahren zu stellenden Anforderungen ableite.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871