Junge, alleinstehende Frauen, die in Griechenland als Schutzberechtigte anerkannt sind, sind nicht schon a priori als vulnerable Personen einzustufen, meint das Verwaltungsgericht Würzburg in seinem Beschluss vom 5. November 2025 (Az. W 1 S 25.35149). Es sei nicht erkennbar, dass… Weiterlesen..