Dublin-Verfahren usw.
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Keine Überstellung nach Griechenland bei Vulnerabilität
In Griechenland international Schutzberechtigten droht dort eine menschenrechtswidrige Behandlung, wenn die Schutzberechtigten vulnerabel sind, weswegen in Deutschland gestellte Asylanträge dann nicht als unzulässig abgelehnt werden dürfen, sagt das Verwaltungsgericht Trier in seinem Urteil vom 16. Juli 2025 (Az. 8 K 4407/24.TR). Grundlage für die Annahme, dass bestimmten international Schutzberechtigten in Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen…
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Fortdauernde Flucht bei sporadischer Anwesenheit
Fortdauernde Flucht im Sinne von Art. 29 Abs. 2 Dublin-III-VO ist auch dann anzunehmen, wenn eine Dublin-Überstellung zumindest zeitweise tatsächlich nicht durchgeführt werden kann, weil sich der Antragsteller nur sporadisch und unangemeldet in der ihm zugewiesenen Wohnung aufhält und der zuständigen Behörde sein tatsächlicher Aufenthaltsort im Übrigen unbekannt ist, meint das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem…
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Immer noch systemische Mängel in Belgien
Der niederländische Staatsrat (Raad van State) hat am 23. Juli 2025 entschieden (Az. 202404274/1/V3), dass alleinstehende männliche Asylbewerber nicht mehr aus den Niederlanden nach Belgien überstellt werden dürfen, weil die belgischen Behörden bei der Aufnahme und beim Rechtsschutz für diese Gruppe von Schutzsuchenden systematisch versagt haben. Der Mangel an Aufnahmeplätzen für alleinstehende männliche Asylbewerber in…
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Keine systemischen Schwachstellen in Kroatien
In zwei Beschlüssen vom 2. und 3. Juli 2025 (Az. 24 BV 24.50033 und 24 B 24.50034) meint der Verwaltungsgerichtshof München, dass derzeit keine gesicherten Erkenntnisse darüber bestehen, dass das Asylsystem in Kroatien für nicht-vulnerable oder für vulnerable Dublin-Rückkehrer erhebliche systemische Schwachstellen aufweist, die die Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung begründen. Eine solche Gefährdung…
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Keine Abschiebungsanordnungen nach Italien
Die 1a. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen geht in ihrem Urteil vom 9. Juli 2025 (Az. 1a K 3185/24.A) in eine ähnliche Richtung wie kürzlich das Verwaltungsgericht Düsseldorf, wenn sie annimmt, dass Abschiebungsanordnungen nach Italien derzeit rechtswidrig sind, weil nicht im Sinne von § 34a Abs. 1 S. 1 AsylG feststeht, dass die Abschiebung durchgeführt werden…
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Griechenland-Urteil ist da
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Volltext seines Urteils vom 16. April 2025 (Az. 1 C 18.24) zur Situation von Schutzberechtigten in Griechenland veröffentlicht, über das hier bereits berichtet wurde. Spannender als dieses inzwischen hinlänglich bekannte Urteil ist, dass nicht alle Verwaltungsgerichte ihm folgen. Siehe etwa hier oder hier.
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Schwierige Verhältnisse in Griechenland zumutbar
Obdachlosigkeit und Arbeitslosigkeit anerkannter Flüchtlinge in Griechenland über einen längeren Zeitraum begründen noch nicht die Gefahr der Verelendung, sagt das Verwaltungsgericht Regensburg in seinem Urteil vom 1. Juli 2025 (Az. RN 16 K 24.32044). Betroffenen könnten schwierige Verhältnisse zugemutet werden, außerdem existierten in Griechenland Hilfsangebote karitativ tätiger Organisationen. Das Urteil ist etwas lieblos zusammengestückelt, wenn…
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Schon wieder die Rechtskraft
Auch das Verwaltungsgericht Münster meint in seinem Beschluss vom 8. Juli 2025 (Az. 2 L 747/25.A), dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung nicht einfach noch einmal denselben Bescheid erlassen darf, der vom Gericht zuvor aufgehoben wurde, wenn sich keine Änderung der Sach- und Rechtslage ergeben hat, die eine Durchbrechung der…
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Schweizerisches Referenzurteil: Griechenland nicht pauschal sicher
Das erst- und letztinstanzlich für Klagen gegen Asylbescheide zuständige schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat in einem Referenzurteil vom 12. Juni 2025 (Az. F-5298/2024) entschieden, dass sich die schweizerische Asylbehörde SEM vor geplanten Dublin-Überstellungen nach Griechenland nicht auf bloße Zusicherungen griechischer Behörden und auf eine Empfehlung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2016 stützen darf, dass dem Betroffenen…
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Neue Dublin-Uneinigkeit in Nordrhein-Westfalen 🍿
Im Prinzip (siehe Art. 29 Abs. 1 Dublin-III-VO) unterbricht gerichtlicher Eilrechtsschutz gegen Dublin-Bescheide den Lauf der Dublin-Überstellungsfrist, so dass die Frist nach Ende des gerichtlichen Verfahrens von vorne zu laufen beginnt (was für Betroffene nicht so gut ist). Das Oberverwaltungsgericht Münster meinte Anfang Mai, dass das unabhängig davon gilt, wie genau ein Verwaltungsgericht die Gewährung…