Dublin-Verfahren usw.

  • Keine unberechtigten Verzögerungen bei Dublin-Überstellungen

    Die Dublin-Überstellungsfrist von regelmäßig sechs Monaten beginnt gemäß Art. 29 Abs. 1 Dublin-III-VO in dem Fall, dass ein gegen die Überstellungsentscheidung eingelegtes Rechtsmittel aufschiebende Wirkung hat, erst mit der endgültigen Entscheidung über dieses Rechtsmittel zu laufen, sagt der Europäische Gerichtshof… Weiterlesen..

  • Dublin und die Drittstaaten

    Im großen HRRF-Jahresrückblick 2025 hatte ich behauptet, dass Griechenland die Türkei seit März 2025 nicht mehr als sicheren Drittstaat für Schutzsuchende aus bestimmten Herkunftsstaaten betrachten würde, für die das zuvor der Fall gewesen sei. Tatsächlich war (und ist) es etwas… Weiterlesen..

  • Kein besonderes Risiko für Frauen in Griechenland

    Junge, alleinstehende Frauen, die in Griechenland als Schutzberechtigte anerkannt sind, sind nicht schon a priori als vulnerable Personen einzustufen, meint das Verwaltungsgericht Würzburg in seinem Beschluss vom 5. November 2025 (Az. W 1 S 25.35149). Es sei nicht erkennbar, dass… Weiterlesen..

  • Flüchtigsein bei „ganz überwiegender“ Ortsabwesenheit

    Flüchtigsein im Sinne von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin-III-VO ist mehr als eine vorübergehende kurze Unerreichbarkeit, meint das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 6. November 2025 (Az. 22 L 3744/25.A), kann aber vorliegen, wenn eine „strukturelle ganz… Weiterlesen..

  • Sperrwirkung ausländischer Flüchtlingsanerkennung weiter umstritten

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf meint in seinem Urteil vom 31. Oktober 2025 (Az. 19 K 5866/22.A), dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in einem anderen EU-Mitgliedstaat keine Bindungs- oder Sperrwirkung für das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat, sofern in Deutschland… Weiterlesen..

  • Keine willkürliche Gewalt oder Verelendung in Syrien

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf informiert in einer Pressemitteilung vom 5. November 2025 über zwei in Verfahren des Eilrechtsschutzes ergangene Beschlüsse vom 4. November 2025 (Az. 17 L 3613/25.A und 17 L 3620/25.A), in denen es entschieden hat, dass Rückkehrern nach Syrien… Weiterlesen..

  • Systemische Schwachstellen in Polen

    Im polnischen Asylsystem gibt es derzeit systemische Schwachstellen, die eine Dublin-Überstellung von Schutzsuchenden in das Land generell ausschließen, jedenfalls wenn sie über Belarus nach Polen eingereist sind, sagt das Verwaltungsgericht Hannover in seinem Urteil vom 15. Oktober 2025 (Az. 15… Weiterlesen..

  • Nichtverlängerung ist keine Ablehnung

    Wenn ein EU-Mitgliedstaat subsidiären Schutz zunächst gewährt, die Gewährung aber später nicht verlängert, dann stellt die Ablehnung der Verlängerung keine „Ablehnung“ eines Antrags auf internationalen Schutz im Sinne von Art. 18 Abs. 1 Buchst. d) Dublin-III-Verordnung dar, sagt der Europäische… Weiterlesen..

  • Geringe Anforderungen an Schlafstellen in Griechenland

    Wenn man als nichtvulnerabler männlicher Schutzberechtigter in Griechenland keine Schlafstelle hat, dann muss man sich halt eine suchen, sagt das Bundesverwaltungsgericht in seiner Pressemitteilung vom 23. Oktober 2025, in der es über sein noch nicht im Volltext vorliegendes Urteil vom… Weiterlesen..

  • Frauen droht vielleicht Verelendung in Griechenland

    Nicht-vulnerablen, alleinstehenden, jungen und gesunden Frauen, die in Griechenland als Schutzberechtigte anerkannt sind, droht dort nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verelendung, meint das Verwaltungsgericht Augsburg in seinem Beschluss vom 7. Oktober 2025 (Az. Au 1 S 25.35775). Immerhin würden vom… Weiterlesen..

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871