Dublin-Verfahren usw.

  • Keine systemischen Mängel in Polen

    In seinem Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 39 K 263.19 A) meint das Verwaltungsgericht Berlin, dass es im polnischen Asylsystem keine systemischen Schwachstellen gibt. Wenngleich die Asylanträge der Klägerinnen nach einer Rückführung in Polen voraussichtlich als Folgeanträge behandelt würden,… Weiterlesen..

  • Extreme materielle Not für Frauen in Griechenland

    Das Verwaltungsgericht Hannover geht in seinem Urteil vom 20. Januar 2026 (Az. 2 A 9746/25) davon aus, dass gesunde, alleinstehende und erwerbsfähige weibliche Schutzberechtigte im Falle ihrer Überstellung nach Griechenland angesichts der dort vorzufindenden Lebensbedingungen einer Situation extremer materieller Not… Weiterlesen..

  • Keine Überstellung von Frauen nach Griechenland

    Das Verwaltungsgericht Hannover geht in seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az. 15 A 3217/25) davon aus, dass schutzberechtigten Frauen in Griechenland eine menschenrechtswidrige Behandlung droht. Frauen seien im Rahmen von Flucht und Migration geschlechtsspezifischen Herausforderungen und Hindernissen ausgesetzt, die… Weiterlesen..

  • Erneut keine Dublin-Überstellung nach Polen

    In seinem Beschluss vom 20. Januar 2026 (Az. VG 1 L 22/26.A) hat das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Abschiebungsanordnung angeordnet, in der es um eine Dublin-Überstellung nach Polen ging. In Polen drohten den im September… Weiterlesen..

  • Keine unberechtigten Verzögerungen bei Dublin-Überstellungen

    Die Dublin-Überstellungsfrist von regelmäßig sechs Monaten beginnt gemäß Art. 29 Abs. 1 Dublin-III-VO in dem Fall, dass ein gegen die Überstellungsentscheidung eingelegtes Rechtsmittel aufschiebende Wirkung hat, erst mit der endgültigen Entscheidung über dieses Rechtsmittel zu laufen, sagt der Europäische Gerichtshof… Weiterlesen..

  • Dublin und die Drittstaaten

    Im großen HRRF-Jahresrückblick 2025 hatte ich behauptet, dass Griechenland die Türkei seit März 2025 nicht mehr als sicheren Drittstaat für Schutzsuchende aus bestimmten Herkunftsstaaten betrachten würde, für die das zuvor der Fall gewesen sei. Tatsächlich war (und ist) es etwas… Weiterlesen..

  • Kein besonderes Risiko für Frauen in Griechenland

    Junge, alleinstehende Frauen, die in Griechenland als Schutzberechtigte anerkannt sind, sind nicht schon a priori als vulnerable Personen einzustufen, meint das Verwaltungsgericht Würzburg in seinem Beschluss vom 5. November 2025 (Az. W 1 S 25.35149). Es sei nicht erkennbar, dass… Weiterlesen..

  • Flüchtigsein bei „ganz überwiegender“ Ortsabwesenheit

    Flüchtigsein im Sinne von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin-III-VO ist mehr als eine vorübergehende kurze Unerreichbarkeit, meint das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 6. November 2025 (Az. 22 L 3744/25.A), kann aber vorliegen, wenn eine „strukturelle ganz… Weiterlesen..

  • Sperrwirkung ausländischer Flüchtlingsanerkennung weiter umstritten

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf meint in seinem Urteil vom 31. Oktober 2025 (Az. 19 K 5866/22.A), dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in einem anderen EU-Mitgliedstaat keine Bindungs- oder Sperrwirkung für das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat, sofern in Deutschland… Weiterlesen..

  • Keine willkürliche Gewalt oder Verelendung in Syrien

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf informiert in einer Pressemitteilung vom 5. November 2025 über zwei in Verfahren des Eilrechtsschutzes ergangene Beschlüsse vom 4. November 2025 (Az. 17 L 3613/25.A und 17 L 3620/25.A), in denen es entschieden hat, dass Rückkehrern nach Syrien… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871